Ihr Leben. Unsere Passion.

Die Idee

Das fema SERVICE Team unterstützt Sie in Ihrem Haushalt und übernimmt Hausarbeiten wie putzen, waschen und bügeln. Wir übernehmen auch gerne Ihre Gartenpflege und kümmern uns um all diejenigen Bereiche, für die Sie keine Zeit finden.

Mit unserem Service haben Sie die Gewissheit, dass all diese Arbeiten zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigt werden und Sie Ihre dadurch gewonnene Freizeit in vollen Zügen genießen können.

Im Mittelpunkt von fema SERVICE stehen unsere verschiedenen Dienstleistungen als ganzheitliche Lösungen, die an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtet sind. Diese Lösungen werden durch eine persönliche Beratung, sowie eine zuverlässige, professionelle und liebevolle Betreuung möglich. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen und individuelle Angebote an, wir sind jederzeit für Sie da – wir freuen uns auf Sie!

Wir lieben, was wir tun. Diese Passion leben wir jeden Tag.



Unser Service

Haushaltshilfe

Abrechnung mit Krankenkasse möglich!

Alltagsbegleitung und Betreuung gemäß §45 und 36 SGB XI
 Abrechnung mit Krankenkasse möglich!

Gartenpflege

Hausmeisterdienst-leistungen und Winterdienst


Abrechnung unserer Leistungen über die Pflege-/ Krankenkasse

Unsere Leistungen werden i.d.R. privat abgerechnet. Jedoch gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, Leistungen über die Pflege-/ Krankenkasse abzurechnen.

 

Dies gilt z.B. bei der sogenannten Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder für Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI (weitere Informationen dazu weiter unten aufgeführt)

 

Im Jahr 2013 wurde durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen verbessert. Die häusliche Betreuung wurde zudem in den Katalog der Pflegesachleistungen aufgenommen. Diese kann im Rahmen eines Modellvorhabens auch von anerkannten Betreuungsdiensten erbracht werden. fema SERVICE hat sich für dieses Modellvorhaben beworben und wir sind seit Januar 2015 ein zugelassener Betreuungsdienst.

 

2015 wurde auch mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1) weitere Verbesserungen in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen geschaffen. Unter anderem wurden die Pflegesätze angehoben, die Kurzzeitpflege kann  auch als häusliche Verhinderungspflege eingesetzt werden (zu 50%) und die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung kann auch von Betreuungsdiensten als Pflegesachleistung erbracht werden.

Wir möchten, dass sie sich rundum wohl und zuhause fühlen.