Zuverlässige Alltagshilfe & Fahrdienste

Die Idee

Seit mehr als einem Jahrzehnt stehen wir für professionelle Unterstützung im Alltag und im Haushalt – flexibel, engagiert und generationsübergreifend. Unsere Dienstleistungen werden nicht nur von älteren Menschen geschätzt, sondern zunehmend auch von Berufstätigen, die im Alltag gezielte Entlastung suchen.

 

Ein fester Bestandteil unseres Angebots ist der Fahrdienst innerhalb der Gemeinde Aidlingen und Umgebung. Durch die dezentralen Ortsteile und die eingeschränkte Infrastruktur sind zuverlässige Fahrmöglichkeiten zu Ärzten, Therapien, Kliniken, Behörden oder Einkaufsmöglichkeiten gefragter denn je. Mit unserem modernen Fuhrpark und täglichen Touren bieten wir eine komfortable, kostengünstige Alternative zum Taxi.

 

Wir sind zur direkten Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigt – sowohl für unsere Dienstleistungen im Alltag als auch für Fahrten zu medizinischen Einrichtungen oder Behördengängen. Unser Ziel: Ein umfassender Service für alle Generationen – zuverlässig, nah und persönlich.


Wir lieben, was wir tun. Diese Passion leben wir jeden Tag.


Unser Service für Sie


Wir bieten Ihnen erstklassige Lösungen an.


Sie finden uns in Aidlingen in der Hauptstraße 25.

Unsere Abrechnungsmöglichkeiten

Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag sind offiziell anerkannt und entsprechen den Anforderungen nach Landesrecht gemäß § 45 SGB XI.

 

Damit sind wir berechtigt, unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können unsere Dienstleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags in Anspruch nehmen – unkompliziert, sicher und gesetzlich abgesichert.

 

Gerne stellen wir Ihnen auch Gutscheine über unsere Dienstleistungen aus!


Unterstützung im Alltag mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Der § 45 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) regelt die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige. Ziel dieses Paragrafen ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Menschen mit Pflegegrad eine verbesserte Teilhabe am sozialen Leben sowie mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen.

 

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden kann. Dazu zählen unter anderem Hilfe im Haushalt, Alltagshilfen, Begleitung zu Terminen, Fahrdienste oder aktivierende Angebote.

 

 

Wichtig: Die Leistungen müssen von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden – nur dann ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Unser Unternehmen erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen und ist berechtigt, diese Leistungen gemäß § 45 SGB XI abzurechnen.


Wir möchten, dass Sie sich rundum wohl und zuhause fühlen.


Dieter Mast

Geschäftsführer

 

Büro   07034 655 94 65
Mobil  0177 217 55 54


info@fema-service.de
www.fema-service.de

Wir für Sie

Für weitere Informationen und individuelle Angebote stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung – wir freuen uns darauf, Sie entweder telefonisch zu sprechen oder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.