Haushaltshilfe
Abrechnung mit Krankenkasse möglich!
Alltagsbegleitung und Betreuung gemäß §45 und 36 SGB XI
Abrechnung mit Krankenkasse
möglich!
Gartenpflege
Hausmeisterdienst-leistungen und Winterdienst
Unsere Leistungen werden i.d.R. privat abgerechnet. Jedoch gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, Leistungen über die Pflege-/ Krankenkasse abzurechnen.
Dies gilt z.B. bei der sogenannten Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder für Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI (weitere Informationen dazu weiter unten aufgeführt)
Im Jahr 2013 wurde durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen verbessert. Die häusliche Betreuung wurde zudem in den Katalog der Pflegesachleistungen aufgenommen. Diese kann im Rahmen eines Modellvorhabens auch von anerkannten Betreuungsdiensten erbracht werden. fema SERVICE hat sich für dieses Modellvorhaben beworben und wir sind seit Januar 2015 ein zugelassener Betreuungsdienst.
2015 wurde auch mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1) weitere Verbesserungen in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen geschaffen. Unter anderem wurden die Pflegesätze angehoben, die Kurzzeitpflege kann auch als häusliche Verhinderungspflege eingesetzt werden (zu 50%) und die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung kann auch von Betreuungsdiensten als Pflegesachleistung erbracht werden.